Wann dürfen Bäume gefällt werden? Baumfällung in Baden-Württemberg
Wer einen Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, stellt sich häufig die Frage: Wann dürfen Bäume eigentlich gefällt werden?
Oft wird pauschal von einer Fällzeit zwischen Oktober und Februar gesprochen. Tatsächlich hängt die rechtliche Situation jedoch vom Standort des Baumes, den örtlichen Vorschriften und insbesondere vom Natur- und Artenschutz ab.
Baumfällung von Oktober bis Ende Februar
Für viele Baumfällungen und Gehölzarbeiten ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar die geeignete Zeit. Er liegt außerhalb der Hauptbrut- und Vegetationsperiode und ist daher für umfangreichere Arbeiten häufig die bevorzugte Jahreszeit.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen bestimmte Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich vom 1. März bis 30. September nicht beseitigt oder stark zurückgeschnitten werden.
Allerdings gibt es wichtige Unterschiede und Ausnahmen. Insbesondere bei Bäumen auf gärtnerisch genutzten Flächen kann die rechtliche Situation anders sein. Zusätzlich können kommunale Baumschutzregelungen gelten.
Deshalb sollte vor einer Baumfällung immer der konkrete Standort und Einzelfall geprüft werden.
Artenschutz gilt das ganze Jahr
Unabhängig von der Jahreszeit muss der Artenschutz berücksichtigt werden.
Vor einer Baumfällung sollte der Baum deshalb auf mögliche Lebensstätten geschützter Tiere kontrolliert werden. Dazu gehören beispielsweise:
aktive Vogelnester
Baumhöhlen
Fledermausquartiere
andere Hinweise auf geschützte Tierarten
Werden entsprechende Lebensstätten oder geschützte Tiere festgestellt, kann eine Baumfällung auch während der üblichen Fällperiode eingeschränkt oder unzulässig sein.
Eine fachgerechte Kontrolle vor Beginn der Arbeiten ist deshalb ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Baumfällung.
Brauche ich eine Genehmigung für eine Baumfällung?
Ob eine Genehmigung zur Baumfällung erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Je nach Gemeinde können zusätzliche Baumschutzbestimmungen bestehen. Dabei können unter anderem Baumart, Stammumfang, Standort und Schutzstatus eine Rolle spielen.
Die Anforderungen können sich beispielsweise zwischen Heidelberg, Mannheim, Schwetzingen und anderen Gemeinden im Rhein-Neckar-Raum unterscheiden.
Vor der Fällung eines größeren oder möglicherweise geschützten Baumes empfiehlt es sich daher, die örtlichen Bestimmungen zu prüfen und bei Unsicherheit die zuständige Behörde zu kontaktieren.
Was ist mit gefährlichen oder abgestorbenen Bäumen?
Bei akut gefährlichen Bäumen können besondere Regelungen oder Ausnahmen relevant sein.
Ein abgestorbener, stark geschädigter oder nicht mehr standsicherer Baum kann beispielsweise eine Gefahr für Gebäude, Straßen, Fahrzeuge oder Personen darstellen.
Auch in solchen Fällen sollten jedoch Artenschutz, mögliche Genehmigungspflichten und die konkrete Gefährdungssituation berücksichtigt werden.
Bei Unsicherheit empfiehlt sich zunächst eine fachliche Beurteilung des Baumes.
Muss ein Baum überhaupt gefällt werden?
„…Maßnahmen der professionellen Baumpflege eine Alternative…“
Nicht jeder geschädigte oder problematische Baum muss entfernt werden.
Je nach Zustand können Maßnahmen der professionellen Baumpflege eine Alternative zur vollständigen Fällung darstellen. Dazu gehören beispielsweise Kronenpflege, Totholzentfernung oder eine fachgerechte Kronenreduzierung.
Ziel sollte grundsätzlich sein, einen erhaltenswerten Baum zu erhalten, sofern dies unter Berücksichtigung von Baumgesundheit und Verkehrssicherheit sinnvoll möglich ist.
Professionelle Baumfällung im Rhein-Neckar-Raum
Atlas Arborists führt professionelle Baumfällungen und Baumpflege in Heidelberg, Mannheim, Schwetzingen und im Rhein-Neckar-Raum durch.
Ist eine konventionelle Fällung aufgrund von Gebäuden, Straßen oder begrenztem Platz nicht möglich, können Bäume mit Seilkletter- und Riggingtechnik kontrolliert und stückweise abgetragen werden.
Vor Beginn der Arbeiten werden Baumzustand, Arbeitsumfeld und die notwendigen Maßnahmen beurteilt.
Sie möchten einen Baum beurteilen oder fällen lassen?
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Baumfällung, oder senden Sie uns direkt eine Anfrage für eine individuelle Besichtigung und ein Angebot.